Max Kellermann

Personalmangel
4th January 2012

Beim Kölner Amt für Straßen und Verkehrstechnik ist der Personalmangel so schlimm, daß nur die dringendsten Dinge erledigt werden können. Nichtmal die Radwege können in einen zumutbaren, nicht lebensgefährlichen Zustand gebracht werden. Die Verkehrsschau wird gar nicht durchgeführt, auch Baustellen können nicht überwacht werden. Und wenn ich dauernd Anträge auf Akteneinsicht stelle, wird das gesamte Amt dadurch lahmgelegt. So der Tenor am 1. März 2011, als ich im Amt eingeladen war.

Akteneinsicht? Akte raussuchen, auf den Kopierer legen. Ich komme sogar persönlich zum Abholen vorbei. Wer modern ist, schickt mir direkt aus dem Dokumentenmanagement eine PDF-Datei per Email. Und wer so richtig zukunftssicher sein will, implementiert Open Data und stellt alle Akten frei ins Internet.

Heute habe ich eine Akte bekommen (Download), die in weiten Teilen geschwärzt war. Dem Personalmangel zum Trotz hat sich da jemand die Mühe gemacht, alles händisch rauszuschwärzen, was ich nicht explizit beantragt hatte. Was für eine Zeitverschwendung!

In der Akte geht es um die Heidestraße, wo im November eine Radfahrerin von einem LKW getötet wurde - auf dem benutzungspflichtigen Radweg. Es ist der Bericht einer Ortsbesichtigung im Januar 1999. Seitdem hat es keine erneute Ortsbesichtigung mehr gegeben, und erst recht keine Verkehrsschau. Sonst wäre vielleicht mal aufgefallen, wie gefährlich dieser Radweg ist, und dieser schreckliche Unfall wäre nicht passiert. "Regelmäßige Überwachung und Kontrolle" stelle ich mir anders vor.

Ein Versuch, die Gesetze der Logik außer Kraft zu setzen, findet sich auf der letzten Seite: hier ist sowohl das Feld "entspricht den Vorgaben der VwV StVO" als auch das Feld "Voraussetzungen für die Benutzungspflicht schaffen" angekreuzt.

Die Frage, ob eine Radwegbenutzungspflicht erforderlich ist, ist in der Tat schwer zu beantworten, deswegen wurde dieses Formularfeld einfach frei gelassen. Alle weiteren Formularfelder, die sich mit der Begründung befassen, sind ebenfalls nicht ausgefüllt worden.

Wenn die Prüfung des Radwegs nichts ergeben hat, und kein Anlaß für eine Benutzungspflicht gefunden wurden, was liegt da näher, als einfach trotzdem Benutzungspflicht anzuordnen?

Das ist keine stümperhafte Ausnahme, sondern die traurige Regel in Köln.

Tags: fahrrad, strassenamt.
Verkehrsschau, wozu?
21st December 2011

Der Begriff der Verkehrsschau wird in der VwV StVO definiert. Kurz gesagt muß jede Straßenverkehrsbehörde alle Straßen mindestens alle 2 Jahre anschauen, und den Vorgang protokollieren. Dabei wird alles mögliche geprüft: ist die Straße sicher, ist die Beschilderung korrekt, und so weiter. Daran beteiligen sich nach dem Willen des Verordnungsgebers auch Polizei, Straßenbaubehörde, Verkehrsunternehmen und Verkehrsteilnehmer.

Das hält das Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln nicht für nötig: das brauche man angeblich nicht, wenn Polizei und das Amt "regelmäßig die Verkehrsregelungen im öffentlichen Straßenland überwachen und kontrollieren". Der Bürger ist von der Beteiligung und der Kontrolle dieser Arbeit ausgeschlossen, und muß darauf vertrauen, daß die schon irgendwie das Richtige tun. Tun sie leider nicht.

Aktuelles Beispiel: die Heidestraße in Köln-Wahnheide. Im November ist hier eine Radfahrerin auf dem Radweg von einem rechtsabbiegenden LKW überrollt und getötet worden. Hier habe ich IFG-Anfrage gestellt: das Amt besitzt keine Akten zu der Beschilderung. Die letzte Kontrolle wurde 1999 durchgeführt, das ist 12 Jahre her. Von "regelmäßiger Überwachung und Kontrolle" kann keine Rede sein!

Es hat gute Gründe, warum die VwV-StVO vorschreibt, daß sich an der Verkehrsschau mehrere unabhängige Parteien beteiligen sollen. Damit nämlich nicht ein Beamter alleine seine eigenen Anordnungen kontrolliert. Wenn überhaupt mal.

Tags: fahrrad, strassenamt.
Radfahrerin tödlich verletzt
29th November 2011

Und wieder ist eine Radfahrerin in Köln unter die LKW-Räder gekommen. Auf dem Fahrradweg. Der LKW wollte rechts abbiegen.

Wann schreitet das Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln zur Tat, und entfernt endlich diese gefährlichen Radwege? Ein Radweg darf nur dann benutzungspflichtig sein, wenn auf der Fahrbahn eine "qualifizierte Gefahrenlage" besteht. Ein Radweg, der noch gefährlicher ist als die Fahrbahn, ist dabei keine Lösung.

Heute früh war ich noch zur Akteneinsicht beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln. Mein Gegenüber erzählte mir, daß er bei der Baustelle Augustinerstraße den Radverkehr verbieten musste, weil es dort angeblich zu gefährlich sei (mit Umleitung aller Radfahrer durch die belebteste Fußgängerzone Kölns, die Schildergasse!). Er sprach von seiner Verantwortung, und was wenn ein Unfall passiert, dann sei er ja mit verantwortlich.

Wer übernimmt denn nun die Verantwortung für den traurigen Unfall in Wahnheide? Klar, der LKW-Fahrer. Der hätte gucken müssen, bevor er abbiegt, toter Winkel und schlechter Radweg hin oder her, das ist seine Verantwortung.

Aber wer übernimmt die Verantwortung für den gefährlichen Fahrradweg?

Auf der Fahrbahn wäre dieser Unfall nicht passiert. Der LKW-Fahrer und die Radfahrerin hätten sich zu jedem Zeitpunkt gegenseitig wahrgenommen.

Jeder Fahrradfahrer sollte hieraus eine Lehre ziehen: egal, wie gefährlich sich das Radeln auf der Fahrbahn anfühlt, sie ist der sicherste Ort für Radfahrer. Die gefühlte Sicherheit auf Radwegen trügt.

Update 30.11.2011: der KSTA legt nach dem Rhetorik-Ausfall von gestern ("geriet in den toten Winkel") einen erfreulich kritischen Artikel nach:

„Kreuzungen, die sich als Unfallhäufungspunkte erwiesen haben, liegen in der Prioritätenliste bei Umbauten ganz vorn“, sagt Angela Stolte-Neumann vom Amt für Straßen- und Verkehrstechnik. An der Kreuzung Dürener Straße/Stadtwaldgürtel werde man im Zuge der Umbauten bis Ende 2012 auch die „frei laufenden Rechtsabbieger“, bei denen Autos ohne Ampel auf einer eigenen Fahrspur nach rechts geführt werden, beseitigen.

Unfaßbar, dieser Flickenteppich, der hier weiter gepflegt wird - erst werden gefährliche Radwege angelegt, und wenn was passiert, wird einfach noch ne Ampel hingestellt? Wie wäre es denn, wenn man die Rechtsabbiegerspur auch wirklich nach rechts legen würde? Statt rechts davon noch eine verpflichtende Geradeausspur für Radfahrer anzulegen?

Zudem ist geplant, vor den Ampeln „Sichtflächen“ für Radfahrer zu schaffen, damit sie von folgenden Autofahrern rechtzeitig wahrgenommen werden.

Der erste gute Eindruck, der sich beim Lesen dieses Satzes ergibt, ist ein Trugschluss. Das sind nur Ausflüchte, um der "Verantwortung" (s.o.) zu entgehen, um zu sagen, "wir tun was".

In Wahrheit geht dieser Plan am aktuellen Thema gründlich vorbei. Denn die verstorbene Radfahrerin befuhr den Radweg. Bevor man über Sichtflächen nachdenken kann, muß man den Radfahrer erstmal auf die Fahrbahn leiten. Und damit sind wir bei meiner obigen Forderung: Radwege weg, Radfahrer auf die Fahrbahn, nur dort sind sie sicher! Wenn der Radfahrer erst mal auf der Fahrbahn ist, ist der Nutzen dieser Sichtflächen eher gering; er dient in erster Linie als "Vordrängelhilfe" nach StVO §5 Abs. 8. Welche Unfälle man vor einer roten Ampel vermeiden will, ist mir nicht klar, denn Unfälle passieren bei grünen Ampeln.

Schwieriger sei es, an Kreuzungen ohne eigene Abbiegespuren derartige Unfälle zu verhindern. Dort könne man nur appellieren, sich umsichtig zu verhalten.

Ja, appellieren, das ist eine gute Maßnahme! Da mach ich mit. Hinter dieser Resignation verbirgt sich schon wieder rhetorisch das Verneinen der Verantwortung für diese katastrophale und gefährliche Straßenarchitektur.

Tags: fahrrad, unfall.
Nötigung ist erlaubt (3)
30th September 2011

Wieder Post von der Staatsanwaltschaft Köln: meine Strafanzeige vom 2. September ist in Rekordzeit (unter 4 Wochen) abgebügelt worden. Weil es angeblich keine Beweise gibt, Aussage gegen Aussage.

Keine Beweise, soso. Und was ist mit meiner Videoaufnahme? Das hat die Frau Amtsanwältin bestimmt in der Eile überlesen (ich versuche es mal krampfhaft mit Optimismus). Wenigstens fehlt dieses Mal die Rechtsmittelbelehrung nicht.

Von meinem Recht auf Widerspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft habe ich Gebrauch gemacht. Das ist der erste Schritt für ein Klageerzwingungsverfahren.

Tags: anzeige, fahrrad.
Nötigung ist erlaubt (2)
21st September 2011

Die Staatsanwaltschaft Köln hat mir mitgeteilt, daß die Ermittlungen zu meiner Strafanzeige vom November 2010 eingestellt werden. Begründung:

Die gleichen Textbausteine wie immer, um so eine Strafanzeige so bequem wie möglich abzubügeln. Jeder Punkt so falsch wie er falscher nicht sein kann. Geringes Verschulden wenn ein Autofahrer den Radfahrer zweimal hintereinander abdrängt? Kein öffentliches Interesse, wenn Autofahrer Selbstjustiz ausüben? Ich bin entsetzt und wütend.

Mit jedem Fall lerne ich dazu. Dieses Mal widerspreche ich der Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Hier ist mein Brief an die Staatsanwaltschaft Köln.

Nachtrag: die nächste Eskalationsstufe ist ein Klageerzwingungsverfahren. Wieder was über unser Rechtssystem gelernt. Warum lernt man sowas nicht in der Schule?

Tags: anzeige, fahrrad, polizei.
Nötigung ist erlaubt
2nd September 2011

Heute durfte ich mal wieder erfahren, daß man beim "Staat" mit netten Worten nicht weiterkommt. Mein Vertrauen in die Polizei mußte auch wieder leiden. Beinahe hätte ich das erste Mal in meinem Leben eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben.

Was ist passiert? Ich bin mit dem Rennrad auf der Bergisch Gladbacher Straße gefahren. Beim Toys'R'Us hupte ein Auto hinter mir, überholt mich sehr knapp, scherte direkt vor mir ein und bremste.

Der Klassiker: Autofahrer möchte Radfahrer erziehen. An der roten Ampel stellte ich ihn zur Rede, meine Theorie wurde bestätigt: "Fahr' doch auf dem Radweg!", schnauzte er mich an. "Mitten auf der Straße bist du gefahren, direkt vor meinem Auto!" - ich hätte das eher als "Auto fuhr hinter Fahrrad" beschrieben, aber bei freier Auswahl des Relativsystems ist alles möglich!

An dieser Stelle gab ich ihm die Chance, sich für seine Tat zu entschuldigen, und die Sache auf sich beruhen zu lassen.

"Was? Du entschuldigst dich bei mir!" Wofür denn? "Na weil du mir vors Auto gefahren bist! Ich mußte bremsen!"

Diese Art von Logik kann man sich nicht ausdenken, so verquer ist sie.

Ich rief also die Polizei per 110. Die ließ fast eine Stunde auf sich warten. Klingelt mein Handy: Polizei ist dran. "Der Kollege fährt seit geraumer Zeit auf und ab und findet Sie nicht!" Stellt sich raus, die Zentrale hat Stille Post gespielt, und dem Polizisten Hausnummer siebenhundert-irgendwas in Dellbrück mitgteilt - von mir haben sie das nicht.

Der Polizist kommt auf dem Motorrad an. Benutzt aber nicht die Linksabbiegerspur, sondern fährt unnötigerweise mitten über die Kreuzung zu uns rüber. Ranzt mich an "Sie haben die falsche Hausnummer angegeben!" - ich: "Ich habe gar keine Hausnummer gesagt! Beim Küchen Smidt, gegenüber Aral und Burger King, am Autobahnzubringer."

Er hört sich meine Geschichte an, und die des Autofahrers. Der erzählt ganz entsetzt, daß der Radfahrer mitten auf der Spur gefahren ist! (auf der rechten von zweien, die linke war frei) Und da hat er halt auf der Mitte ebendieser Spur überholt, "und da hupte ich mal vorsichtshalber" (häh?). Die dafür nötige geometrische Überschneidung ist ihm nicht aufgefallen.

Klarer Fall, der Polizist folgert messerscharf: "Hier liegt gar keine Straftat vor! Das ist keine Nötigung!" Der Autofahrer grinst zufrieden. "Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit." Ich bestehe darauf, eine Strafanzeige aufzugeben, der Polizist weigert sich. Ich bestehe nochmal darauf, der Polizist weigert sich immer noch. Ich lasse mir seinen Namen und seine Dienstnummer geben.

Ich bekomme noch eine Belehrung: "Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, müssen Sie den auch benutzen!" - und hier haben wir ihn wieder, den polizeilichen Bildungsmangel. Dieser Polizist ist zu jung, um schon vor 1998 gedient zu haben, und lebt trotzdem noch in der Welt von 1997, als es noch eine allgemeine Radwegbenutzungspflicht gab. Den StVO-Paragraphen, den er mir nennt, ist falsch. Er läßt sich auf gar keine Diskussion ein, die Polizei hat immer recht. Und wenn sie nicht recht hat, tritt der vorherige Satz in Kraft.

Ich verabschiede mich, murmele etwas von Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Weigerung, eine Strafanzeige anzunehmen.

Eine halbe Stunde später klingelt mein Handy: der Polizist ist dran, er hat mit seinem Chef geredet, er bietet mir an, doch eine Anzeige zu schreiben. Nur Ordnungswidrigkeit, aber er schreibt dazu, daß ich mir eine Strafanzeige wünsche. Das ist zwar Augenwischerei, ich akzeptiere aber, und sehe von der Beschwerde ab. Ich versuche nochmal, ihn davon zu überzeugen, daß die allgemeine Radwegbenutzungspflicht vor 13 Jahren abgeschafft wurde. Nichts zu machen, Fehler zugeben ist für den Polizisten tabu.

Ich erkläre ihm, daß ich bei der Polizei Schutz suche vor Selbstjustiz ausübenden Autofahrern. Er: "Dann fahren Sie doch einfach auf dem Fahrradweg!" Diese Rhetorik ist scheinbar auch bei der Polizei fest im Programm: wer nicht den Fahrradweg benutzt, ist selber schuld, wenn er umgefahren wird? Das sind die Leute, die mich beschützen sollen, und nicht nur daß sie das verweigern - nein, sie geben mir auch solche Ratschläge!

Aus Angst, daß meine Anzeige verschleppt oder nicht richtig gewürdigt wird, habe ich nun selber eine schriftliche Strafanzeige aufgegeben. Hoffentlich verläuft das nicht genauso im Sande wie meine anderen Anzeigen. Ohne Schutz durch den Staat sind Radfahrer Freiwild, die jeder nach Belieben nötigen kann. Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, daß mutwillige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer doch noch irgendwie irgendeine Konsequenz haben wird.

Tags: anzeige, fahrrad, polizei.
Kopf ab
1st September 2011

Kopf ab in Refrath (ja, der Radweg ist benutzungspflichtig):

Wo ist der Radweg? (Köln Deutz)

Wo ist der Gehweg? Und was ist das überhaupt für ein ordnungswidriges Phantasieschild? (Messekreisel Köln Deutz)

Hier bitte drüber springen (Clevischer Ring, Köln Mülheim):

Aus der beliebten Serie "die kürzesten Radwege Kölns", ca. 0,3m (Köln Deutz):

Klettergarten für Fußgänger (Bergisch Gladbacher Straße, Köln):

Tags: baustelle, fahrrad.
Nun doch Akteneinsicht
30th August 2011

Gerade purzelt eine Email rein (gerade noch rechtzeitig, bevor ich den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten wollte):

Nach heute erfolgter Rückmeldung des Rechts- und Versicherungsamtes wird der Herausgabe einer Kopie des Verkehrszeichenplanes zugestimmt.

Hat die Rechtsabteilung jetzt doch mal das IFG NRW gelesen?

Ich freue mich über diese (späte) Einsicht, ärgere mich aber trotzdem über die Bürger- und Demokratiefeindlichkeit, die das Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln in diesem Fall bewiesen hat. Ohne Druck ging da nichts. Man muß den beschwerde- und klagewilligen Querulanten raushängen lassen, um Akten zu sehen bekommen, die das Amt eigentlich selbstverständlich jedem Bürger auf Anfrage sofort herausgeben sollte.

Das Informationsfreiheitsgesetz (und generell das Recht jedes Bürgers auf Akteneinsicht) ist ein wichtiges Instrument gegen Behördenwillkür. Im Gegensatz zu seinen Bürgern muß der Staat alle seine Handlungen offenlegen und rechtfertigen. Diese Transparenz ist ein wichtiger Pfeiler der freiheitlichen Demokratie: jeder Bürger kann nachvollziehen, ob das denn so rechtens ist, was der Staat tut. Und jeder Bürger muß die Möglichkeit haben, Mißstände anzuprangern (in der Presse, Blogs) und auch aktiv etwas dagegen zu tun (verhandeln, beschweren, klagen). Damit ist der Bürger ein wichtiges Korrektiv der staatlichen Exekutive.

Wir Fahrradblogger versuchen, in unserem eigenen Interesse unseren Beitrag dazu zu leisten. Wenn niemand so weit geht, und sein Recht durchsetzt, hört das Recht praktisch auf zu existieren. Wenn unsere Aktionen dazu führen, daß sich die Rechtsabteilung des Straßenamts mal genauer mit dem IFG beschäftigt, und die Staatsdiener beim nächsten Mal genauer überlegen, welche Akteneinsicht sie verweigern wollen, ist das ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Da diesbezüglich noch organisatorische Angelegenheiten - insbesondere die Ermittlung der von Ihnen zusätzlich zu den Verwaltunsgebühren zu tragenden Kosten für die Herstellung der Kopie des Verkehrszeichenplanes - zu klären sind, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Sobald die Kosten ermittelt wurden und die Kopie herausgegeben werden kann, werde ich Sie benachrichtigen.

Mal sehen, was die sich einfallen lassen, um die Kosten in die Höhe zu treiben. In den Anfängen des IFG war es gängige Praxis einiger Behörden, Bürger mit hohen Kosten abzuwimmeln. Die Rechtsprechung hat dem aber schon mehrfach einen klaren Riegel vorgeschoben. Auf der Webseite des Landesdatenschutzbeauftragten NRW gibt es eine Erklärung, und hier ist die offizielle Verwaltungsgebührenordnung. Außer bereits vorhandene Akten auf den Kopierer legen gibt es nichts zu tun, daher handelt es sich um eine kostenfreie "einfache" Auskunft. Das Kopieren kostet pro A4-Seite €0,10. Diese "Recherche" hat nur wenige Minuten gedauert.

Nicht zuletzt frage ich mich, wieso die Stadt Köln plötzlich einen Verkehrszeichenplan herausgeben kann, der ihr gar nicht gehört. Oder war das Argument mit dem Urheberrecht doch nur vorgeschoben, um mich in erster Instanz abzuwimmeln? Hat nicht geklappt.

Tags: fahrrad, strassenamt.
Baustellenabsicherung nach Kölner Art (2)
29th August 2011

Der Kölner Wettbewerb um die gefährlichste Radwegbaustelle hat in Köln-Braunsfeld einen neuen Rekordtiefpunkt erreicht.

An der Aachener Straße steht der Radfahrer (unter Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht) zuerst vor einer Absperrschranke. Irgendwann entdeckt er den abgesperrten "Weg" links an der Baustelle vorbei. Dort hört die beschilderte Trennung zwischen Geh- und Radweg auf zu existieren - oder ist das links der Radweg, und der Fußgänger muß rechts an der Absperrsschranke vorbei, mitten durch die Baustelle laufen?

Der provisorische "Radweg" führt vorbei an Paletten mit Pflastersteinen; diagonal parkenden Fahrzeugen; noch mehr ungesicherten Paletten mit Baumaterial; einem diagonal geparkten Bagger, dessen Metallplatte auf Pedalhöhe ungesichert in den Weg reinragt; dann steht man ohne Absperrschranke direkt auf der Fahrbahn, wo man weiterem ungesicherten Baumaterial nach links ausweichen muß und dort womöglich von Autos umgenietet wird, die verständlicherweise nicht erwarten, daß plötzlich Radfahrer vor ihnen auftauchen; weiter geht es durch die Baustelle, wo noch mehr ungesichertes Baumaterial lauert. Hier findet man noch mehrere Baggerschaufeln als Stolperfallen, die einfach so mitten auf dem Weg herumliegen, ohne jede Absicherung, Absperrung oder Markierung.

Jetzt noch dem Schutthaufen ausweichen, dann ist es schon geschafft: hinter der Baustelle ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig, und man darf die sichere Fahrbahn benutzen.

Glaubt ihr mir nicht? Hier sind Fotos. Ich habe mich letzte Woche beim Kölner Amt für Straßen und Verkehrstechnik beschwert, aber keine Antwort bekommen.

Tags: baustelle, fahrrad.
Keine Akteneinsicht
23rd August 2011

Heute habe ich mir beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik die Akte zum Radweg Clevischer Ring abgeholt (Seite 1, Seite 2). Zitat:

Der baulich vorhandene Radweg erfüllt die Ausweisung der Benutzungspflicht nach der StVO.

Das kann ja jeder behaupten! Mit keinem Wort wird eine "auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage" beschrieben (erforderlich nach StVO § 45 Abs. 9). Der verantwortliche Sachbearbeiter sagte mir: "Ohne Klage wird die Benutzungspflicht dort wohl nicht aufgehoben". Das klingt nach einer Aufforderung, oder?

Mein Antrag auf Akteneinsicht zur aktuellen Baustelle wurde abgelehnt.

Ich habe nun um eine schriftliche Ablehnung gebeten. Die werde ich dann an den Landesdatenschutzbeauftragten NRW weitergeben. Wenn der die Stadt Köln nicht umstimmen kann, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht der nächste Schritt.

Update: Patrick macht mich darauf aufmerksam, daß ich als "Beteiligter" der Anordnung auch nach VwVfG NRW § 29 Anspruch auf Akteneinsicht habe.

In der Zwischenzeit hier mal ein paar Fotos der Baustelle. Die lange Engstelle am Stromkasten ist mit sehr viel gutem Willen 1,10m breit (RSA-95 schreibt 1,60m vor, VwV-StVO sogar 2,50m). Die Stadt Köln hält das für ausreichend und sicher, und weigert sich, stattdessen den Radverkehr über die sichere Fahrbahn zu leiten.

Tags: baustelle, fahrrad, strassenamt.

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