Blog

Dellbrücker Waisenpfad

Der Dellbrücker Mauspfad in Köln ist ein Waise. Niemand fühlt sich für ihn verantwortlich. Dabei besteht durchaus Handlungsbedarf.

Auf beiden Seiten gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg (als gemeinsamer Geh- und Radweg). Diese darf man sogar linksseitig benutzen, obwohl sie die vorgeschriebene Mindestbreite unterschreiten.

Der Radweg auf der Westseite beginnt am Mielenforster Kirchweg und endet nach nichtmal 50 Metern wieder. Hier wird der Radfahrer per Verkehrszeichen 240 und Zusatzzeichen 1000-10 aufgefordert, die Straßenseite zu wechseln.

Auf der Ostseite wird der Radfahrer von einem Zusatzzeichen “Radwegschäden” begrüßt. Diese Warnung ist angemessen. Erfreulich, denn das Zusatzzeichen dokumentiert amtlich, daß die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, daher keine Benutzungspflicht.

Seit ich mich erinnern kann, sieht das hier so aus. Ich habe recherchiert, und am 10. März bei der Stadt Köln Akteneinsicht beantragt. Antwort:

bei einer augenscheinlichen Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, das hier für diesen Radwegbereich der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig ist und nicht die Stadt Köln. Ich darf Sie deshalb bitten, sich mit ihrem Angliegen an den Landesbetrieb Straßen NRW zu wenden.

Heinrich Schmitt, Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln, 12. März 2013

Also dieselbe Anfrage nochmal an den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Antwort:

Unsere Fachabteilung teilt hierzu mit, dass diese Anordnung in die Zuständigkeit der Stadt Köln fällt; der Landesbetrieb ist der Baulastträger.

Monika Henkes, Landesbetrieb Straßenbau NRW, 14. März 2013

Danach ein langer Email-Thread zwischen Stadt Köln und Straßen NRW, die sich im Wochenrhythmus gegenseitig die Zuständigkeit zuweisen.

Kein Wunder, daß der Dellbrücker Mauspfad seit Jahrzehnten nicht gepflegt wird! Jeder denkt, der andere macht’s.

es ist wohl richtig das für eine Anordnung die Verkehrsbehörde der Stadt Köln zuständig ist, doch für die Umsetzung einer Anordnung ist immer noch der Straßenbaulästträger zuständig.

Heinrich Schmitt, Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln an Straßen NRW, 12. April 2013

Nach einem Monat sind sich endlich beide einig, daß die Stadt Köln zuständig ist. Dennoch ist die Stadt Köln offenbar der Meinung, daß Straßen NRW meinen Antrag beantworten soll. Der Argumentation kann ich nicht folgen. Ich hake nach, und siehe da: am 18. April wird mein Antrag an eine andere Abteilung der Stadt Köln weitergeleitet.

Dort versauert mein Antrag bis heute. Die gesetzliche Frist ist am 10. April verstrichen, das ist fast einen Monat her. Ich habe heute die vierte Erinnerungs-Mail geschrieben, und am Mittwoch folgt die Beschwerde beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit.

Update 21. Mai: immer noch keine Reaktion. Ich habe Beschwerde beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit eingelegt.

Stairway to Fahrradweg

Gefunden auf der Olpener Straße (Köln). Das rote ist der benutzungspflichtige Fahrradweg, und den Fußgängern präsentiert sich ein spannender Klettergarten.

Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik besitzt keine Akten zu diesem Fahrradweg. Eine Verkehrsschau wurde noch nie durchgeführt, ebensowenig die schon 1998 fällige Überprüfung der Benutzungspflicht.

Frau Decker vom Amt hat dennoch schnell gehandelt: sie hat angeordnet, daraus einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu machen (benutzungspflichtig, natürlich!). Die Argumentation dafür ist abenteuerlich, und die Anordnung ist ein dreister Verstoß gegen die Verwaltungsvorschrift zur StVO und gegen ERA 2010.

29-jährige Radfahrerin stirbt bei Unfall

Gestern ist in Köln leider wieder eine Radfahrerin von einem abbiegenden LKW getötet worden: “29-jährige Radfahrerin stirbt bei Unfall”.

Scheinbar ist dies kurz nach dem Ende eines benutzungspflichtigen Radwegs passiert. Die Oskar-Jäger-Straße ist für seine inkonsistenten, unübersichtlichen, aber dennoch benutzungspflichtigen Radwege berüchtigt. Es ist Radfahrern nicht zu verdenken, wenn sie nicht verstehen, wo sie nun weiterfahren sollen. Das wissen meiner Erfahrung nach viele Polizisten auch nicht.

Wie immer wird nichts passieren. Die Stadt Köln wird weiter darauf beharren, Radwege anzulegen, vorgeblich um Radfahrer vor Gefahren zu schützen. Auf Nachfrage wird die Stadt Köln die Existenz von Gefahren durch Radwege leugnen. Wie beim Unfall auf der Heidestraße wird sie die Frage nach der Verantwortung wegignorieren.

Die Chaos-Baustelle am Mediapark

Nach der Ansage "Dem Ziel der Verkehrsschauen wird hinreichend Rechnung getragen" hätte ich erwartet, daß Herr Kemp (Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln) seinen Bereich in einem vorzeigbaren Zustand hält. Oder wenigstens drei Monate nach meiner Beschwerde die Baustelle am Mediapark mal in einen Zustand versetzt, der Fahrradfahrer nicht in Lebensgefahr bringt. Ich letzte Woche das erste Mal wieder dort. Ein paar Eindrücke:

Ich stelle fest:

Auf meine Beschwerde hat Herr Kemp bisher nicht reagiert. Am Freitag nachmittag war die Baustelle unverändert.

Update 14.3.: Herr Kemp hat geantwortet:

tatsächlich kann ich hier keine konkrete Gefahr erkennen. Bei den beweglichen Zaunelementen handelt es sich offenkundig um ein Tor zur Baustelle, welches gelegentlich geöffnet wird. [...] Unzumutbare Schwierigkeiten bei der Auffahrt auf den Radweg neben der Baustelle sind für mich nicht erkennbar.

Strategie: Leugnung des Problems. Gefahren verschwinden, wenn man sie nur lange genug ignoriert.

Dem Ziel der Verkehrsschauen wird hinreichend Rechnung getragen

Das Thema Verkehrsschau habe ich schonmal im Dezember 2011 behandelt. Kurz zusammengefaßt: die Stadt Köln müsste zwar eigentlich Verkehrsschau machen, tut sie aber nicht, weil es zu wenig Personal gibt. Die Bezirksregierung hat dafür keine Genehmigung erteilt.

Letzte Woche hat das Thema eine neue Wendung bekommen. Stefan Kemp vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln hat sich eine neue Ausrede ausgedacht:

Eine offizielle Verkehrsschau war in diesem Bereich bislang nicht erforderlich, da die Örtlichkeit immer wieder im Rahmen verschiedener Baumaßnahmen oder sonstiger Anlässe in Augenschein genommen wurde.

Die Erforderlichkeit einer Verkehrsschau ist in der Verwaltungsvorschriften zur StVO klar definiert: alle ein/zwei Jahre. Wie oft Herr Kemp eine Straße "in Augenschein nimmt", ist dafür egal. Entsetzt schicke ich ihm einen Link auf die Verwaltungsvorschrift. Er antwortet (gleicher Inhalt, nur blumiger formuliert):

"Sinn und Zweck von Verkehrsschauen ist, dass keine Örtlichkeit für längere Zeit unkontrolliert bleibt, damit sich keine gefährlichen Zustände entwickeln und die Verkehrsregelungen jeweils auch dem aktuellen Verkehrsgeschehen entsprechen. Dies ist insbesondere in außerörtlichen und ländlichen Bereichen von Belang.
In einer großstädtischen Innenstadtlage gibt es naturgemäß kaum Bereiche, die nicht mindestens einmal monatlich von Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde aufgesucht werden, so dass dem vorgenannten Ziel der Verkehrsschauen hinreichend Rechnung getragen wird."

Achso, Verkehrsschauen sind ja nur auf dem Land wichtig, und wir hier in Köln sind eh so gründlich, wir brauchen gar keine Verkehrsschauen!

Wäre schön, wenn auf Kölner Straßen alles so toll funktionieren würde, daß ich mir die Frage nach der letzten Verkehrsschau sparen könnte. Leider ist das Gegenteil der Fall. Die Straßen sind so fahrradfeindlich wie es nur geht. Offensichtlich geht es nicht um den Schutz der Radfahrer, sondern um freie Fahrt für Autos. Dabei wird in Kauf genommen, daß Radfahrer in gefährliche Fallen gezwungen werden. Die Reaktion der Stadt Köln auf Beschwerden ist regelmäßig so bürgerfeindlich wie dieser letzte Satz von Stefan Kemp:

Ich sehe in dieser Sache daher keinen weiteren Handlungsbedarf.

Ich habe eine Idee: ich werde Stefan Kemp an seinen Taten messen. Hat er wirklich seinen Bereich von Köln so gut unter Kontrolle, wie er vorgibt? Ich finde heraus, wo die Grenzen seines Bereichs sind. Dann werde ich zusammen mit anderen Aktivisten dort touren, Fotos machen, offensichtliche Fehler und systematische Gefahrenstellen dokumentieren. Aber eigentlich kenne ich die Antwort schon.

Radfahrer absteigen

Baustelle auf dem Gehweg. Sagt ein Arbeiter zum Kollegen: Loch ist gebuddelt, Zaun steht, welche Schilder müssen wir jetzt da dranmachen? Der andere: weiss nicht, hab den Wisch von der Stadt nicht dabei. Welche Schilder haben wir denn noch auf der Ladefläche liegen? Einfach mal alles dranmachen, irgendeines davon wird schon richtig sein.

Alle Verkehrszeichen sind falsch, und die Bake auch. Immerhin lenken die vielen Lampen vom irrwitzigen Schilderwald ab!

Wann wird endlich das letzte "Radfahrer absteigen"-Schild eingeschmolzen? Dieses Verkehrszeichen ist ein Widerspruch in sich: wenn ein Radfahrer absteigt, ist er kein Radfahrer mehr, sondern Fußgänger. Was nun? Direkt wider aufsteigen? Fahrrad schieben? Die wenigsten wissen, daß man den Gehweg dann nicht benutzen darf:

"Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden." (StVO § 25 Abs. 2)

Gerade bei einer solchen Baustelle ist die Behinderung der Fußgänger zweifellos gegeben, genau wie bei den meisten Gehwegen. Man beachte auch: die Fahrbahn muß benutzt werden, nicht der Radweg.

Daß es keinen Sinn ergibt, Radfahrer absteigen zu lassen, hat auch der Verordnungsgeber erkannt:

"Das Zusatzschild 'Radfahrer absteigen' soll in der täglichen Praxis nicht mehr verwendet werden." (Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen; Hinweise für alle mit Baustellensicherung befassten Personen)

In diesem konkreten Fall an der Baustelle am Gleisdreieck war die Lage noch eindeutiger, denn das Schild "Radfahrer absteigen" war an einer Gehwegbaustelle angebracht, wo man mit dem Fahrrad sonst auch nicht fahren darf.

Radwegbenutzungspflicht in der FAZ

Die FAZ hat einen lesenswerten Artikel über die Radwegbenutzungspflicht veröffentlicht. Sehr schön, daß das Thema immer mehr in der Mainstream-Berichterstattung auftaucht.

Zebrastreifen

Im Internet macht die Nachricht über einen Kölner Zebrastreifen die Runde, der nicht von der Stadt angeordnet wurde (KSTA, law blog). Es wird vermutet, daß ein Bürger diesen eigenmächtig auf die Fahrbahn gepinselt hat. Der Zebrastreifen muß nun weg.

Irgendwie kommt mir die Geschichte bekannt vor. Nur geht sie bei mir immer anders aus.

Es gibt in Köln zum Beispiel Radwege, deren Benutzungspflicht nie angeordnet wurde. Für die entsprechenden Verkehrszeichen konnte die Stadt Köln auf IFG-Nachfrage keine Anordnung finden, zum Beispiel Schlagbaumsweg. Dennoch weigert sich das zuständige Amt für Straßen und Verkehrstechnik, die illegalen Verkehrszeichen zu entfernen. Man stellt sich einfach taubstumm.

Dann gibt es an der Ortseinfahrt Wermelskirchen ein Verkehrszeichen 254 ("Verbot für Radfahrer"). Eine Anordnung existiert nicht, und schon gar keine "qualifizierte Gefahrenlage", die eine solche Anordnung möglich machen würde. Auch hier passiert nichts.

Allen Fällen ist gemein, daß da was an der Straße gefunden wird, das nie angeordnet wurde. Der Unterschied ist nur, daß, ... äh, ja, was ist eigentlich der Unterschied?

Radweg-Datenbank

Ich gebe zu, ich habe mir viel zu wenig Zeit für dieses Fahrrad-Blog genommen. Dabei stapeln sich bei mir Akten, die eingescannt, veröffentlicht und kommentiert werden wollen.

Letzte Woche habe ich einen neuen Scanner mit automatischem Einzug gekauft, der mir diese Arbeit erleichtern wird. Diese Akten werde ich auf meiner Webseite in einer neuen Rubrik veröffentlichen. Ein paar habe ich schon dort abgelegt.

Hochbordradweg

So sieht ein "Hochbordradweg" Kölner Art aus (gefunden in Deutz):

Finde ich gut, denn trotz der ausgeschilderten Benutzungspflicht muß ich diesen gefährlichen Radweg nicht benutzen, und darf ganz legal die sichere Fahrbahn benutzen. Ein Autofahrer hat sich mit mir gefreut, und hat vor lauter Freude die Hupe betätigt!

Dooring

Gestern wurde in Sülz eine Radfahrerin "gedoort". "Dooring" nennt man, wenn ein Autofahrer (oder Beifahrer) die Autotür aufreißt, und ein Zweiradfahrer mit ebendieser kollidiert. Sowas führt zu fiesen Verletzungen.

Die Schuldfrage ist ganz einfach zu klären: wer die Autotür öffnet, und dabei den Verkehr nicht beachtet, ist schuld. Das hilft mit Radfahrer aber erstmal wenig, denn es tut auch schuldlos weh. Deswegen meidet ein umsichtiger Radfahrer diese Gefahrenzone, die neben jedem haltenden Auto lauert.

Dabei gibt es zwei Probleme:

  1. Selten gibt es Sicherheitsabstand zwischen Parkplätzen und (benutzungspflichtigen) Radwegen.
  2. Auf der Fahrbahn reagieren einige Kraftfahrer ungehalten, wenn sie hinter Radfahrern sind, die mehr als ein paar Zentimeter Abstand von parkenden Autos halten. Das reicht von Hupen, Aufforderungen oder Beleidigungen durchs geöffnete Beifahrerfenster bis zur gefährlichen Nötigung.

Punkt 1 ist einfach zu lösen: ein Radweg, der den nötigen Sicherheitsabstand nicht bieten kann, sollte nicht benutzt werden. Auch dann nicht, wenn er als "benutzungspflichtig" ausgeschildert ist. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Benutzungspflicht dort nichtig ist.

Punkt 2 ist ein großes Problem. Gegen die Selbstjustiz einiger jähzorniger Kraftfahrer gibt es kein Mittel, denn auch die Generalstaatsanwaltschaft Köln weigert sich trotz Videobeweis und mehrfacher Beschwerden, dies zu verfolgen. Ordnungswidrigkeitsverfahren werden bis zum Auslaufen der Dreimonatsfrist verschleppt.

Dennoch kann ich jeden Radfahrer raten: in der Mitte der Fahrbahnspur, außerhalb des Radius öffnender Autotüren, ist der sicherste Ort zum radeln. Man hat nach rechts etwas Platz zum Ausweichen, falls man von einem Auto abgedrängt wird, und hat etwas mehr Zeit, unachtsamen Fußgängern auszuweichen, die zwischen parkenden Autos hervorspringen.

Tags