Max Kellermann

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Kopf ab
1st September 2011

Kopf ab in Refrath (ja, der Radweg ist benutzungspflichtig):

Wo ist der Radweg? (Köln Deutz)

Wo ist der Gehweg? Und was ist das überhaupt für ein ordnungswidriges Phantasieschild? (Messekreisel Köln Deutz)

Hier bitte drüber springen (Clevischer Ring, Köln Mülheim):

Aus der beliebten Serie "die kürzesten Radwege Kölns", ca. 0,3m (Köln Deutz):

Klettergarten für Fußgänger (Bergisch Gladbacher Straße, Köln):

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Baustellenabsicherung nach Kölner Art (2)
29th August 2011

Der Kölner Wettbewerb um die gefährlichste Radwegbaustelle hat in Köln-Braunsfeld einen neuen Rekordtiefpunkt erreicht.

An der Aachener Straße steht der Radfahrer (unter Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht) zuerst vor einer Absperrschranke. Irgendwann entdeckt er den abgesperrten "Weg" links an der Baustelle vorbei. Dort hört die beschilderte Trennung zwischen Geh- und Radweg auf zu existieren - oder ist das links der Radweg, und der Fußgänger muß rechts an der Absperrsschranke vorbei, mitten durch die Baustelle laufen?

Der provisorische "Radweg" führt vorbei an Paletten mit Pflastersteinen; diagonal parkenden Fahrzeugen; noch mehr ungesicherten Paletten mit Baumaterial; einem diagonal geparkten Bagger, dessen Metallplatte auf Pedalhöhe ungesichert in den Weg reinragt; dann steht man ohne Absperrschranke direkt auf der Fahrbahn, wo man weiterem ungesicherten Baumaterial nach links ausweichen muß und dort womöglich von Autos umgenietet wird, die verständlicherweise nicht erwarten, daß plötzlich Radfahrer vor ihnen auftauchen; weiter geht es durch die Baustelle, wo noch mehr ungesichertes Baumaterial lauert. Hier findet man noch mehrere Baggerschaufeln als Stolperfallen, die einfach so mitten auf dem Weg herumliegen, ohne jede Absicherung, Absperrung oder Markierung.

Jetzt noch dem Schutthaufen ausweichen, dann ist es schon geschafft: hinter der Baustelle ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig, und man darf die sichere Fahrbahn benutzen.

Glaubt ihr mir nicht? Hier sind Fotos. Ich habe mich letzte Woche beim Kölner Amt für Straßen und Verkehrstechnik beschwert, aber keine Antwort bekommen.

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Keine Akteneinsicht
23rd August 2011

Heute habe ich mir beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik die Akte zum Radweg Clevischer Ring abgeholt (Seite 1, Seite 2). Zitat:

Der baulich vorhandene Radweg erfüllt die Ausweisung der Benutzungspflicht nach der StVO.

Das kann ja jeder behaupten! Mit keinem Wort wird eine "auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage" beschrieben (erforderlich nach StVO § 45 Abs. 9). Der verantwortliche Sachbearbeiter sagte mir: "Ohne Klage wird die Benutzungspflicht dort wohl nicht aufgehoben". Das klingt nach einer Aufforderung, oder?

Mein Antrag auf Akteneinsicht zur aktuellen Baustelle wurde abgelehnt.

Ich habe nun um eine schriftliche Ablehnung gebeten. Die werde ich dann an den Landesdatenschutzbeauftragten NRW weitergeben. Wenn der die Stadt Köln nicht umstimmen kann, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht der nächste Schritt.

Update: Patrick macht mich darauf aufmerksam, daß ich als "Beteiligter" der Anordnung auch nach VwVfG NRW § 29 Anspruch auf Akteneinsicht habe.

In der Zwischenzeit hier mal ein paar Fotos der Baustelle. Die lange Engstelle am Stromkasten ist mit sehr viel gutem Willen 1,10m breit (RSA-95 schreibt 1,60m vor, VwV-StVO sogar 2,50m). Die Stadt Köln hält das für ausreichend und sicher, und weigert sich, stattdessen den Radverkehr über die sichere Fahrbahn zu leiten.

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Keine Herausgabe des Verkehrszeichenplanes
17th August 2011

In Köln-Mülheim am Clevischen Ring sind seit Monaten Baustellen, die nicht nur ein neues Kapitel für die Gängelung der Radfahrer aufschlagen, sondern auch allen einschlägigen Vorschriften widersprechen. Das zur Überwachung verpflichtete Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat die Lage scheinbar nicht im Griff: bei jeder Fahrt entdecke ich neue gefährliche Mängel, die, wenn überhaupt, nur zögerliche behoben werden.

Am 14. Juli schrieb das Amt auf meine Anfrage nach der Radwegbenutzungspflicht:

"Die [...] bestehende Radwegebenutzungspflicht wurde im Jahre 2005 angeordnet. [...] Ich kann Ihnen aber vorab mitteilen, dass sich aus der Anordnung keine spezifischen Begründungen für die Anordnung der Benutzungspflicht ergeben."

2005, das ist 7 Jahre, nachdem solche unbegründeten Anordnungen verboten wurden. Dennoch tut man auch heute noch alles, um die Benutzungspflicht aufrecht zu erhalten: es werden sogar Fahrradständer vor der Post abgebaut, damit genug Platz für einen gemeinsamen Geh- und Radweg zur Verfügung steht. Das läßt mich daran zweifeln, ob das Amt die "neue" Rechtslage (von 1998) wirklich verstanden hat. Das bleibt also übrig vom Presserummel "Wir lassen dir Radfahrer auf die Straße".

Ich versuchte, dieser absurden Baustelle weiter auf den Grund zu gehen. Ich habe Einsicht in die Anordnung beantragt. Heute kam die Antwort:

"Der Verkehrszeichenplan zur Baustelleneinrichtung ist nicht Eigentum der Stadt Köln. Die Fachfirma hat der Herausgabe und Vervielfältigung des Verkehrszeichenplanes widersprochen."

Aha, die Firma versucht also die Aufklärung ihrer Fehler mit der Urheberrechtskeule zu erschweren. Dummerweise nutzt es ihnen nichts. Zitat UrhG § 5 Absatz 3 (Amtliche Werke):

"Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen."

Mal sehen, ob dieser Absatz auf den Verkehrszeichenplan anwendbar ist. Alternativ könnte ich mir das nächste Mal die Diskussionen sparen, und direkt eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schreiben.

Auch RSA-95 bietet sich als Hebel an:

"Die verkehrsrechtliche Anordnung legt die Maßnahmen für die Beschilderung und Absperrung einer Arbeitsstelle fest. [...] Sie enthält grundsätzlich Verkehrszeichenpläne [...]."

Diese Anordnung ist ein Verwaltungsakt, der nach IFG eingesehen werden kann. Ob diese Vorschrift wohl beachtet wurde?

Und da haben wir den Salat: der Verkehrszeichenplan muß Bestandteil der Anordnung sein, aber die Stadt Köln darf ihn aus urheberrechtliche Gründen nicht in die Anordnung aufnehmen. Folglich verbietet die Baufirma der Stadt Köln, ihren eigenen Antrag zu genehmigen.

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Folge dem Geld
5th July 2011

Seit 1998 gibt es keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht mehr. Aber warum haben die meisten Straßenverkehrsbehörden diese "neue" Verordnung immer noch nicht umgesetzt?

Weil sie sonst die Landeszuschüsse zurückzahlen müssten. Denn Zuschüsse gab es nur für benutzungspflichtige Radwege. Das wird jetzt geändert.

Folge dem Geld, dann kommst du der Wahrheit näher. Wie so oft.

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Dauerbaustelle Bergisch Gladbacher Strasse
15th March 2011

Die Aufmerksamkeitsspanne des Amts für Strassen und Verkehrstechnik Köln scheint nicht besonders lang zu sein. Vielleicht handelt es sich aber auch wieder um eine Leseschwäche bei der Baufirma. Auf jeden Fall ist an der Bergisch Gladbacher Strasse mal wieder eine Baustelle, bei der die Regeln der VwV-StVO und des gesunden Menschenverstands verletzt werden. Der "gemeinsame Geh- und Radweg" ist derart verengt, daß mein breiter Mountainbike-Lenker nicht durchpasst. Schon zwei entgegenkommende Fußgänger müssen aufeinander warten. Gabs an derselben Stelle schonmal. Dabei dürfte es an der Bergisch Gladbacher Strasse eh gar keine benutzungspflichtigen Fahrradwege geben.

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Baustellenabsicherung heute sicher
27th January 2011

Die haarsträubende Baustelle von vorgestern ist jetzt sicher: das blaue Schild wurde zugehängt. Fahrräder dürfen jetzt die Fahrbahn benutzen, sie müssen sogar. Sehr gut!

Ich habe mich beim Straßenamt per Email bedankt. Außerdem habe an meine drei noch ausstehenden IFG-Anfragen erinnert. Ich will dieses Mal wirklich herausfinden, wer diesen Unsinn angeordnet hat.

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Baustellenabsicherung nach Kölner Art
25th January 2011

Letzte Woche habe ich noch am Telefon mit dem Straßenamt über gute Baustellenabsicherung schwadroniert, heute begegnet mir dieses abenteuerliche Musterbeispiel (Fotos) an der Bergisch Gladbacher Straße. Da ist echt alles dabei: Radwegbenutzungspflicht nicht ausgesetzt, fehlende Umleitung, Sackgasse in die ungesicherte Baustelle rechts, ungesicherter Anhaenger mit Deichsel gegen die Fahrtrichtung, ungesicherter Müllcontainer, unbeschilderte "Umleitung" die viel zu schmal ist, selbstgebaute Treppe aus unbefestigten Brettern, Baumaterial ungesichert auf dem Radweg gestapelt.

Tags: baustelle, fahrrad.

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