Max Kellermann

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Nötigung ist erlaubt (2)
21st September 2011

Die Staatsanwaltschaft Köln hat mir mitgeteilt, daß die Ermittlungen zu meiner Strafanzeige vom November 2010 eingestellt werden. Begründung:

Die gleichen Textbausteine wie immer, um so eine Strafanzeige so bequem wie möglich abzubügeln. Jeder Punkt so falsch wie er falscher nicht sein kann. Geringes Verschulden wenn ein Autofahrer den Radfahrer zweimal hintereinander abdrängt? Kein öffentliches Interesse, wenn Autofahrer Selbstjustiz ausüben? Ich bin entsetzt und wütend.

Mit jedem Fall lerne ich dazu. Dieses Mal widerspreche ich der Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Hier ist mein Brief an die Staatsanwaltschaft Köln.

Nachtrag: die nächste Eskalationsstufe ist ein Klageerzwingungsverfahren. Wieder was über unser Rechtssystem gelernt. Warum lernt man sowas nicht in der Schule?

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Nötigung ist erlaubt
2nd September 2011

Heute durfte ich mal wieder erfahren, daß man beim "Staat" mit netten Worten nicht weiterkommt. Mein Vertrauen in die Polizei mußte auch wieder leiden. Beinahe hätte ich das erste Mal in meinem Leben eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben.

Was ist passiert? Ich bin mit dem Rennrad auf der Bergisch Gladbacher Straße gefahren. Beim Toys'R'Us hupte ein Auto hinter mir, überholt mich sehr knapp, scherte direkt vor mir ein und bremste.

Der Klassiker: Autofahrer möchte Radfahrer erziehen. An der roten Ampel stellte ich ihn zur Rede, meine Theorie wurde bestätigt: "Fahr' doch auf dem Radweg!", schnauzte er mich an. "Mitten auf der Straße bist du gefahren, direkt vor meinem Auto!" - ich hätte das eher als "Auto fuhr hinter Fahrrad" beschrieben, aber bei freier Auswahl des Relativsystems ist alles möglich!

An dieser Stelle gab ich ihm die Chance, sich für seine Tat zu entschuldigen, und die Sache auf sich beruhen zu lassen.

"Was? Du entschuldigst dich bei mir!" Wofür denn? "Na weil du mir vors Auto gefahren bist! Ich mußte bremsen!"

Diese Art von Logik kann man sich nicht ausdenken, so verquer ist sie.

Ich rief also die Polizei per 110. Die ließ fast eine Stunde auf sich warten. Klingelt mein Handy: Polizei ist dran. "Der Kollege fährt seit geraumer Zeit auf und ab und findet Sie nicht!" Stellt sich raus, die Zentrale hat Stille Post gespielt, und dem Polizisten Hausnummer siebenhundert-irgendwas in Dellbrück mitgteilt - von mir haben sie das nicht.

Der Polizist kommt auf dem Motorrad an. Benutzt aber nicht die Linksabbiegerspur, sondern fährt unnötigerweise mitten über die Kreuzung zu uns rüber. Ranzt mich an "Sie haben die falsche Hausnummer angegeben!" - ich: "Ich habe gar keine Hausnummer gesagt! Beim Küchen Smidt, gegenüber Aral und Burger King, am Autobahnzubringer."

Er hört sich meine Geschichte an, und die des Autofahrers. Der erzählt ganz entsetzt, daß der Radfahrer mitten auf der Spur gefahren ist! (auf der rechten von zweien, die linke war frei) Und da hat er halt auf der Mitte ebendieser Spur überholt, "und da hupte ich mal vorsichtshalber" (häh?). Die dafür nötige geometrische Überschneidung ist ihm nicht aufgefallen.

Klarer Fall, der Polizist folgert messerscharf: "Hier liegt gar keine Straftat vor! Das ist keine Nötigung!" Der Autofahrer grinst zufrieden. "Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit." Ich bestehe darauf, eine Strafanzeige aufzugeben, der Polizist weigert sich. Ich bestehe nochmal darauf, der Polizist weigert sich immer noch. Ich lasse mir seinen Namen und seine Dienstnummer geben.

Ich bekomme noch eine Belehrung: "Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, müssen Sie den auch benutzen!" - und hier haben wir ihn wieder, den polizeilichen Bildungsmangel. Dieser Polizist ist zu jung, um schon vor 1998 gedient zu haben, und lebt trotzdem noch in der Welt von 1997, als es noch eine allgemeine Radwegbenutzungspflicht gab. Den StVO-Paragraphen, den er mir nennt, ist falsch. Er läßt sich auf gar keine Diskussion ein, die Polizei hat immer recht. Und wenn sie nicht recht hat, tritt der vorherige Satz in Kraft.

Ich verabschiede mich, murmele etwas von Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Weigerung, eine Strafanzeige anzunehmen.

Eine halbe Stunde später klingelt mein Handy: der Polizist ist dran, er hat mit seinem Chef geredet, er bietet mir an, doch eine Anzeige zu schreiben. Nur Ordnungswidrigkeit, aber er schreibt dazu, daß ich mir eine Strafanzeige wünsche. Das ist zwar Augenwischerei, ich akzeptiere aber, und sehe von der Beschwerde ab. Ich versuche nochmal, ihn davon zu überzeugen, daß die allgemeine Radwegbenutzungspflicht vor 13 Jahren abgeschafft wurde. Nichts zu machen, Fehler zugeben ist für den Polizisten tabu.

Ich erkläre ihm, daß ich bei der Polizei Schutz suche vor Selbstjustiz ausübenden Autofahrern. Er: "Dann fahren Sie doch einfach auf dem Fahrradweg!" Diese Rhetorik ist scheinbar auch bei der Polizei fest im Programm: wer nicht den Fahrradweg benutzt, ist selber schuld, wenn er umgefahren wird? Das sind die Leute, die mich beschützen sollen, und nicht nur daß sie das verweigern - nein, sie geben mir auch solche Ratschläge!

Aus Angst, daß meine Anzeige verschleppt oder nicht richtig gewürdigt wird, habe ich nun selber eine schriftliche Strafanzeige aufgegeben. Hoffentlich verläuft das nicht genauso im Sande wie meine anderen Anzeigen. Ohne Schutz durch den Staat sind Radfahrer Freiwild, die jeder nach Belieben nötigen kann. Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, daß mutwillige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer doch noch irgendwie irgendeine Konsequenz haben wird.

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Zeugenaussage bei der Polizei
20th April 2011

Es geht weiter mit meiner Strafanzeige wegen Nötigung (5 Monate her): gestern war ich eingeladen, bei der Polizei meine Zeugenaussage abzugeben. Das war eine sehr bizarre Begegnung, ich versuche mal zusammenzufassen, woran ich mich noch erinnere.

Die Frau Polizeioberkommissarin empfing mich freundlich. Sie sagte, es habe alles so lange gedauert, weil die Anzeige erst bei der Bußgeldstelle war, und ein paar mal hin und her. Ich sagte: Ja, von denen habe ich einen abenteuerlichen Brief bekommen. Staunen: Warum? Ich erzählte ihr die Geschichte von dem angeblich vorhandenen Fahrradweg, von einer Strafanzeige die keine Ordnungswidrigkeit ist. "Oh, da ist kein Fahrradweg?"

Sie las mir nun die Aussage der beschuldigten Autofahrerin vor. Die Autofahrerin habe mich erst im letzten Moment gesehen, weil ich angeblich keine Beleuchtung am Fahrrad hatte, und dunkel gekleidet war. Es war dunkel, die Sicht war schlecht. Als sie mich gesehen hat, konnte sie nur sehr hastig ausweichen. Einen zweiten Überholvorgang habe es nicht gegeben.

Ich schmunzelte: "Nur einmal überholt? Na, das ist aber ganz einfach zu widerlegen, meine Videoaufnahme sagt da nämlich etwas anderes." Desweiteren erklärte ich, mein Fahrrad habe sehr wohl eine nach StVZO zugelassene Beleuchtungseinrichtung, die aber zu dem Zeitpunkt nicht nötig war, denn es war bereits hell (Vorfall um 8:55 Uhr, Sonnenaufgang war 8:07 Uhr), und die Sicht war gut.

Ich fing an, meine Aussage zu diktieren. Nach ein paar Minuten meinte sie: "Sie glauben wohl, immer die bösen Autofahrer sind schuld?" - Ich: "nein, das sind Einzelfälle, aber wenn man von 1000 Autos überholt wird, ist immer so einer dabei. Können wir uns jetzt bitte auf diesen einen Fall konzentrieren?" Von da an war die Atmosphäre etwas frostiger, aber das macht nix, die soll einfach nur ihren Job machen, und das ist meine Aussage eintippen. Den Rest erledigt der Staatsanwalt und der Richter.

Weitere interessante Zitate, an die ich mich erinnere:

"... und dann gibt es diese Rennradfahrer, die meinen, sie müssten zu dritt nebeneinander fahren!" - ich: "Wieso, das ist doch gar nicht verboten. Oder wo steht das? Es ist nur verboten, wenn man damit jemanden behindert, aber die Behinderung ist meist nicht gegeben, weil die Fahrbahn eh zu schmal ist, um ohne Benutzung der Gegenfahrbahn zu überholen." Sie war nicht in der Lage, mir den StVO-Paragraphen zu nennen, der nebeneinander Fahren verbietet. Solche dumpfe Polemik sollte sich die Polizei nicht erlauben, finde ich.

"Ich versuche mich ja auch immer an die Regeln zu halten, ich versuche zum Beispiel nicht über Rot zu fahren!" - aha, gut so.

"Na, Sie nehmen sich da ja Rechte raus!" - ich: "Wie bitte? Rechte rausnehmen? Das sind Rechte, die mir laut StVO zustehen, die nehme ich mir nicht raus, die nutze ich!" (Ein gefährliches Verständnis vom Rechtsstaat hat die Dame...)

Der Knaller war folgender Dialog:

Ich: ".. und dann bin ich nach StVO §5 an den stehenden Autos vorbeigefahren ..."
sie: "Sowas dulden wir nur!"
ich: "Hä? Dulden? Wie können Sie etwas dulden, das laut StVO erlaubt ist?"
sie: "Jaaa das gilt ja gar nicht für Autos an der Ampel, das gilt nur für Stau und so! Bei Motorradfahrern ahnden wir das, bei Fahrrädern dulden wir das noch"
"Hä?".
Ich packe mein Handy aus, schlage in der StVO nach, lese die Formulierung vor: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Ich frage, ob Fahrzeuge an einer roten Ampel "warten" oder nicht, sie beantwortet die Frage nicht, versucht auszuweichen und abzulenken: "Najaaa, nur wenn ausreichend Platz vorhanden ist!"
ich: "Wer entscheidet wenn, ob ausreichend Platz vorhanden ist?"
sie: ... stammel ...
ich: "Gut, also laut StVO darf ein Fahrradfahrer und ein Mofafahrer das, aber Motorräder eben nicht. Wenn Sie die ahnden, ist das korrekt. Aber Fahrräder werden nicht geduldet, die dürfen das. Das können Sie also gar nicht entscheiden."
sie: "Aber wenn jetzt ein Auto die Tür aufmacht, wer ist dann schuld?"
ich: "Das ist doch ganz einfach: laut StVO darf ein Fahrrad rechts vorbeifahren, also muss jeder Autofahrer damit rechnen, dass ein Fahrrad rechts vorbeifährt. So stehts in der Verordnung. Folglich liegt die Sorgfaltspflicht beim Autofahrer."
sie: "Aha ..."

Zum Schluss erzählte mir die Polizeioberkommissarin noch, dass sie früher im Verkehr auf Streife war. Also eigentlich müsste sie sich ja auskennen.

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Kommt ein Bus um die Ecke
28th February 2011

Am Freitag war Critical Mass. War dieses Mal zwar schwach besucht, dafür habe ich wieder ein paar nette Fahrrad-Geeks kennengelernt. Zu viert haben wir uns auf den Rückweg nach Mülheim gemacht. Was dann passierte, ist einen Blogeintrag wert...

Auf dem Auenweg fuhr ein Linienbus hinter uns her. Der wurde irgendwann ungeduldig, weil er wegen Gegenverkehr nicht überholen konnte. Kurz vor der Kurve am Ende des Auenweg nahm er dann allen Mut zusammen, und wollte noch schnell an uns vorbei (Autofahrer-Logik). Viel zu knapp passierte er uns, und schwenkte zu früh wieder ein. Dabei war die Gegenfahrbahn frei, genug Platz um sicher zu überholen.

An der Ampel stand ich wieder vor ihm. Auf der Deutz-Mülheimer Straße wiederholte er das Manöver, dieses Mal blieb mir nur die Vollbremsung, so knapp schwenkte er vor mir wieder ein. Kurze Absprache mit den anderen: den zeigen wir an, ganz klar. Also schnell hinterher gesprintet, und an der Bushaltestelle Windmühlenstraße hatten wir ihn dann. Ich habe die Polizei gerufen (auf 110 meckerte mich jemand an, ich möge doch die Polizei anrufen, und nicht die Feuerwehr - WTF??). Simon hat Fotos gemacht, worauf der Busfahrer mit dem Stinkefinger geantwortet hat und davongefahren ist.

Polizei kam 15 Minuten später, ich fange an denen die Geschichte zu erzählen, rennt ein Kerl an uns vorbei, Frau kommt aus der Seitenstraße, ruft nach Hilfe. Handtaschendieb. Polizei legt Notizblock weg, sprintet hinterher.

Ein Polizist kommt zurück, mit dem mutmaßlichen Täter, setzt ihn gegen Widerstand ins Polizeiauto. "Was wollen Sie von mir? Ich habe nichts gemacht!" Befragt die Frau: was hatte der an? Was schwarzes. Unser Verdächtiger ist weiß gekleidet. Martin meint ebenfalls, etwas dunkles gesehen zu haben. Wir fiebern mit, wie Zuschauer vor dem wöchentlichen Fernsehkrimi.

Dann die Erleichterung: der zweite Polizist kommt um die Ecke, Handtasche in der einen Hand, eine schwarze Jacke in der anderen. The End. (Update: hier die Polizeimeldung dazu)

Epilog: ich habe anschließend zu Hause eine Beschwerde beim RVK und eine Strafanzeige bei der Polizei gegen den Busfahrer aufgegeben.

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Leverkusener Fortsetzung
10th February 2011

Kleines Update zu meiner Strafanzeige wegen Nötigung: die Bußgeldstelle Leverkusen hat mir mitgeteilt, dass meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet wurde. Mal sehen, welche Ausrede dort erfunden wird, um das Verfahren einzustellen.

Durch besonderen Fleiß ist mir die Staatsanwaltschaft Köln bisher nicht aufgefallen. Dazu eine Geschichte aus vorletztem Jahr: enge Straße, die Gegenrichtung ist blockiert durch einen Lieferwagen. Auto kommt mir entgegen, will auf meiner Spur den Lieferwagen passieren. Wir stehen uns neben dem Lieferwagen gegenüber. Ich warte, dass er zurücksetzt, und mich vorbeilässt. Nichts passiert. Nach ein paar Minuten fordert er mich unwirsch auf, Platz zu machen. Ich versuche ihm zu erklären, dass ich Vorfahrt habe, aber er hört nicht zu. Nach weiteren Minuten fängt er an, mir Beleidigungen zuzurufen. Dann teilt er mir mit, er habe die Polizei gerufen, und wird mich anzeigen. Der Lieferwagen fährt weg, seine Spur wird frei - ich bleibe stehen, warte auf die Polizei. "Hau ab", ruft er mir zu. "Was? Wir müssen doch auf die Polizei warten, die Sie gerufen haben!" Es vergehen wieder Minuten, Autos fahren um uns herum, Passanten werden aufmerksam. Irgendwann steigt er aus, schwingt die Fäuste, schreit "Ich hau dir auf die Fresse!", läuft auf mich zu. Ich halte mein Fahrrad schützend vor mich, gehe Schritte zurück, schreie nach Hilfe. Ich könnte versuchen mich zu wehren, aber dann ist vor Gericht strittig, wer wen zuerst gehauen hat.. das Risiko will ich nicht eingehen. Lieber sofort so viele Zeugen wie möglich aktivieren. Am Gehweg bildet sich eine Menschentraube, Fenster in allen Stockwerken öffnen sich. Alles Gaffer, keiner hilft. Kein einziger. Und das ist eigentlich das traurigste an der Geschichte. Der Autofahrer bekommt Muffensausen beim Anblick der Menschenmenge, geht zurück ins Auto, nicht ohne mich wiederholt zu beleidigen.

Ich rufe die Polizei, erstatte Anzeige, nenne Zeugen. Der Autofahrer wiederholt seine Beleidigungen vor der Polizei.

Klarer Fall, der ist seinen Führerschein los, wegen mangelnder charakterlicher Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs, oder? Nicht für die Staatsanwaltschaft Köln: Verfahren wird gar nicht erst eröffnet.

Ich hoffe trotzdem, dass man sich dieses Mal dafür entscheidet, mich vor der Selbstjustiz einiger Autofahrer zu beschützen. Wenn nicht, werde ich mich mal informieren, ob es Rechtsmittel gibt. Sowas lernt man ja leider nicht in der Schule.

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Leverkusener Analphabeten
28th January 2011

Im November habe ich mir eine Mini-Kamera fuer den Lenker gekauft, nachdem mich mehrere Autofahrer zur Benutzung der (nicht vorhandenen) Fahrradwege "erziehen" wollten. Endlich kann ich beweisen, dass ich gedraengelt, angehupt und zu knapp überholt werde. Und vielleicht lernen dann diese Autofahrer, daß ihr Verhalten gefährlich ist und Konsequenzen hat.

Am 25.11.2010 habe ich so eine Anzeige aufgegeben. Die Alfa-Romeo-Fahrerin hat mich gleich zweimal hintereinander beim Überholen genötigt und gefährdet. Also habe ich direkt Anzeige online aufgegeben. Der Vorwurf: "Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr". Beides sind laut Strafgesetzbuch Straftaten.

Der Polizei Leverkusen scheint das unbekannt zu sein. Die haben das als "Ordnungswidrigkeit" an die Bußgeldstelle der Stadt Leverkusen weitergegeben, die meine Anzeige wiederum abgewiesen hat. Hier ist der Brief. Und hier ist meine Antwort.

Ist denen sowas nicht peinlich?

Tags: anzeige, fahrrad, polizei.

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