Max Kellermann

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Personalmangel
4th January 2012

Beim Kölner Amt für Straßen und Verkehrstechnik ist der Personalmangel so schlimm, daß nur die dringendsten Dinge erledigt werden können. Nichtmal die Radwege können in einen zumutbaren, nicht lebensgefährlichen Zustand gebracht werden. Die Verkehrsschau wird gar nicht durchgeführt, auch Baustellen können nicht überwacht werden. Und wenn ich dauernd Anträge auf Akteneinsicht stelle, wird das gesamte Amt dadurch lahmgelegt. So der Tenor am 1. März 2011, als ich im Amt eingeladen war.

Akteneinsicht? Akte raussuchen, auf den Kopierer legen. Ich komme sogar persönlich zum Abholen vorbei. Wer modern ist, schickt mir direkt aus dem Dokumentenmanagement eine PDF-Datei per Email. Und wer so richtig zukunftssicher sein will, implementiert Open Data und stellt alle Akten frei ins Internet.

Heute habe ich eine Akte bekommen (Download), die in weiten Teilen geschwärzt war. Dem Personalmangel zum Trotz hat sich da jemand die Mühe gemacht, alles händisch rauszuschwärzen, was ich nicht explizit beantragt hatte. Was für eine Zeitverschwendung!

In der Akte geht es um die Heidestraße, wo im November eine Radfahrerin von einem LKW getötet wurde - auf dem benutzungspflichtigen Radweg. Es ist der Bericht einer Ortsbesichtigung im Januar 1999. Seitdem hat es keine erneute Ortsbesichtigung mehr gegeben, und erst recht keine Verkehrsschau. Sonst wäre vielleicht mal aufgefallen, wie gefährlich dieser Radweg ist, und dieser schreckliche Unfall wäre nicht passiert. "Regelmäßige Überwachung und Kontrolle" stelle ich mir anders vor.

Ein Versuch, die Gesetze der Logik außer Kraft zu setzen, findet sich auf der letzten Seite: hier ist sowohl das Feld "entspricht den Vorgaben der VwV StVO" als auch das Feld "Voraussetzungen für die Benutzungspflicht schaffen" angekreuzt.

Die Frage, ob eine Radwegbenutzungspflicht erforderlich ist, ist in der Tat schwer zu beantworten, deswegen wurde dieses Formularfeld einfach frei gelassen. Alle weiteren Formularfelder, die sich mit der Begründung befassen, sind ebenfalls nicht ausgefüllt worden.

Wenn die Prüfung des Radwegs nichts ergeben hat, und kein Anlaß für eine Benutzungspflicht gefunden wurden, was liegt da näher, als einfach trotzdem Benutzungspflicht anzuordnen?

Das ist keine stümperhafte Ausnahme, sondern die traurige Regel in Köln.

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Verkehrsschau, wozu?
21st December 2011

Der Begriff der Verkehrsschau wird in der VwV StVO definiert. Kurz gesagt muß jede Straßenverkehrsbehörde alle Straßen mindestens alle 2 Jahre anschauen, und den Vorgang protokollieren. Dabei wird alles mögliche geprüft: ist die Straße sicher, ist die Beschilderung korrekt, und so weiter. Daran beteiligen sich nach dem Willen des Verordnungsgebers auch Polizei, Straßenbaubehörde, Verkehrsunternehmen und Verkehrsteilnehmer.

Das hält das Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln nicht für nötig: das brauche man angeblich nicht, wenn Polizei und das Amt "regelmäßig die Verkehrsregelungen im öffentlichen Straßenland überwachen und kontrollieren". Der Bürger ist von der Beteiligung und der Kontrolle dieser Arbeit ausgeschlossen, und muß darauf vertrauen, daß die schon irgendwie das Richtige tun. Tun sie leider nicht.

Aktuelles Beispiel: die Heidestraße in Köln-Wahnheide. Im November ist hier eine Radfahrerin auf dem Radweg von einem rechtsabbiegenden LKW überrollt und getötet worden. Hier habe ich IFG-Anfrage gestellt: das Amt besitzt keine Akten zu der Beschilderung. Die letzte Kontrolle wurde 1999 durchgeführt, das ist 12 Jahre her. Von "regelmäßiger Überwachung und Kontrolle" kann keine Rede sein!

Es hat gute Gründe, warum die VwV-StVO vorschreibt, daß sich an der Verkehrsschau mehrere unabhängige Parteien beteiligen sollen. Damit nämlich nicht ein Beamter alleine seine eigenen Anordnungen kontrolliert. Wenn überhaupt mal.

Tags: fahrrad, strassenamt.
Nun doch Akteneinsicht
30th August 2011

Gerade purzelt eine Email rein (gerade noch rechtzeitig, bevor ich den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten wollte):

Nach heute erfolgter Rückmeldung des Rechts- und Versicherungsamtes wird der Herausgabe einer Kopie des Verkehrszeichenplanes zugestimmt.

Hat die Rechtsabteilung jetzt doch mal das IFG NRW gelesen?

Ich freue mich über diese (späte) Einsicht, ärgere mich aber trotzdem über die Bürger- und Demokratiefeindlichkeit, die das Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln in diesem Fall bewiesen hat. Ohne Druck ging da nichts. Man muß den beschwerde- und klagewilligen Querulanten raushängen lassen, um Akten zu sehen bekommen, die das Amt eigentlich selbstverständlich jedem Bürger auf Anfrage sofort herausgeben sollte.

Das Informationsfreiheitsgesetz (und generell das Recht jedes Bürgers auf Akteneinsicht) ist ein wichtiges Instrument gegen Behördenwillkür. Im Gegensatz zu seinen Bürgern muß der Staat alle seine Handlungen offenlegen und rechtfertigen. Diese Transparenz ist ein wichtiger Pfeiler der freiheitlichen Demokratie: jeder Bürger kann nachvollziehen, ob das denn so rechtens ist, was der Staat tut. Und jeder Bürger muß die Möglichkeit haben, Mißstände anzuprangern (in der Presse, Blogs) und auch aktiv etwas dagegen zu tun (verhandeln, beschweren, klagen). Damit ist der Bürger ein wichtiges Korrektiv der staatlichen Exekutive.

Wir Fahrradblogger versuchen, in unserem eigenen Interesse unseren Beitrag dazu zu leisten. Wenn niemand so weit geht, und sein Recht durchsetzt, hört das Recht praktisch auf zu existieren. Wenn unsere Aktionen dazu führen, daß sich die Rechtsabteilung des Straßenamts mal genauer mit dem IFG beschäftigt, und die Staatsdiener beim nächsten Mal genauer überlegen, welche Akteneinsicht sie verweigern wollen, ist das ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Da diesbezüglich noch organisatorische Angelegenheiten - insbesondere die Ermittlung der von Ihnen zusätzlich zu den Verwaltunsgebühren zu tragenden Kosten für die Herstellung der Kopie des Verkehrszeichenplanes - zu klären sind, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Sobald die Kosten ermittelt wurden und die Kopie herausgegeben werden kann, werde ich Sie benachrichtigen.

Mal sehen, was die sich einfallen lassen, um die Kosten in die Höhe zu treiben. In den Anfängen des IFG war es gängige Praxis einiger Behörden, Bürger mit hohen Kosten abzuwimmeln. Die Rechtsprechung hat dem aber schon mehrfach einen klaren Riegel vorgeschoben. Auf der Webseite des Landesdatenschutzbeauftragten NRW gibt es eine Erklärung, und hier ist die offizielle Verwaltungsgebührenordnung. Außer bereits vorhandene Akten auf den Kopierer legen gibt es nichts zu tun, daher handelt es sich um eine kostenfreie "einfache" Auskunft. Das Kopieren kostet pro A4-Seite €0,10. Diese "Recherche" hat nur wenige Minuten gedauert.

Nicht zuletzt frage ich mich, wieso die Stadt Köln plötzlich einen Verkehrszeichenplan herausgeben kann, der ihr gar nicht gehört. Oder war das Argument mit dem Urheberrecht doch nur vorgeschoben, um mich in erster Instanz abzuwimmeln? Hat nicht geklappt.

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Keine Akteneinsicht
23rd August 2011

Heute habe ich mir beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik die Akte zum Radweg Clevischer Ring abgeholt (Seite 1, Seite 2). Zitat:

Der baulich vorhandene Radweg erfüllt die Ausweisung der Benutzungspflicht nach der StVO.

Das kann ja jeder behaupten! Mit keinem Wort wird eine "auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage" beschrieben (erforderlich nach StVO § 45 Abs. 9). Der verantwortliche Sachbearbeiter sagte mir: "Ohne Klage wird die Benutzungspflicht dort wohl nicht aufgehoben". Das klingt nach einer Aufforderung, oder?

Mein Antrag auf Akteneinsicht zur aktuellen Baustelle wurde abgelehnt.

Ich habe nun um eine schriftliche Ablehnung gebeten. Die werde ich dann an den Landesdatenschutzbeauftragten NRW weitergeben. Wenn der die Stadt Köln nicht umstimmen kann, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht der nächste Schritt.

Update: Patrick macht mich darauf aufmerksam, daß ich als "Beteiligter" der Anordnung auch nach VwVfG NRW § 29 Anspruch auf Akteneinsicht habe.

In der Zwischenzeit hier mal ein paar Fotos der Baustelle. Die lange Engstelle am Stromkasten ist mit sehr viel gutem Willen 1,10m breit (RSA-95 schreibt 1,60m vor, VwV-StVO sogar 2,50m). Die Stadt Köln hält das für ausreichend und sicher, und weigert sich, stattdessen den Radverkehr über die sichere Fahrbahn zu leiten.

Tags: baustelle, fahrrad, strassenamt.
Keine Herausgabe des Verkehrszeichenplanes
17th August 2011

In Köln-Mülheim am Clevischen Ring sind seit Monaten Baustellen, die nicht nur ein neues Kapitel für die Gängelung der Radfahrer aufschlagen, sondern auch allen einschlägigen Vorschriften widersprechen. Das zur Überwachung verpflichtete Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat die Lage scheinbar nicht im Griff: bei jeder Fahrt entdecke ich neue gefährliche Mängel, die, wenn überhaupt, nur zögerliche behoben werden.

Am 14. Juli schrieb das Amt auf meine Anfrage nach der Radwegbenutzungspflicht:

"Die [...] bestehende Radwegebenutzungspflicht wurde im Jahre 2005 angeordnet. [...] Ich kann Ihnen aber vorab mitteilen, dass sich aus der Anordnung keine spezifischen Begründungen für die Anordnung der Benutzungspflicht ergeben."

2005, das ist 7 Jahre, nachdem solche unbegründeten Anordnungen verboten wurden. Dennoch tut man auch heute noch alles, um die Benutzungspflicht aufrecht zu erhalten: es werden sogar Fahrradständer vor der Post abgebaut, damit genug Platz für einen gemeinsamen Geh- und Radweg zur Verfügung steht. Das läßt mich daran zweifeln, ob das Amt die "neue" Rechtslage (von 1998) wirklich verstanden hat. Das bleibt also übrig vom Presserummel "Wir lassen dir Radfahrer auf die Straße".

Ich versuchte, dieser absurden Baustelle weiter auf den Grund zu gehen. Ich habe Einsicht in die Anordnung beantragt. Heute kam die Antwort:

"Der Verkehrszeichenplan zur Baustelleneinrichtung ist nicht Eigentum der Stadt Köln. Die Fachfirma hat der Herausgabe und Vervielfältigung des Verkehrszeichenplanes widersprochen."

Aha, die Firma versucht also die Aufklärung ihrer Fehler mit der Urheberrechtskeule zu erschweren. Dummerweise nutzt es ihnen nichts. Zitat UrhG § 5 Absatz 3 (Amtliche Werke):

"Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen."

Mal sehen, ob dieser Absatz auf den Verkehrszeichenplan anwendbar ist. Alternativ könnte ich mir das nächste Mal die Diskussionen sparen, und direkt eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schreiben.

Auch RSA-95 bietet sich als Hebel an:

"Die verkehrsrechtliche Anordnung legt die Maßnahmen für die Beschilderung und Absperrung einer Arbeitsstelle fest. [...] Sie enthält grundsätzlich Verkehrszeichenpläne [...]."

Diese Anordnung ist ein Verwaltungsakt, der nach IFG eingesehen werden kann. Ob diese Vorschrift wohl beachtet wurde?

Und da haben wir den Salat: der Verkehrszeichenplan muß Bestandteil der Anordnung sein, aber die Stadt Köln darf ihn aus urheberrechtliche Gründen nicht in die Anordnung aufnehmen. Folglich verbietet die Baufirma der Stadt Köln, ihren eigenen Antrag zu genehmigen.

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Halbzeit
19th April 2011

Eigentlich wollte ich zur Halbzeit der Zweimonatsfrist, die sich das Strassenamt selber gesetzt hatte, noch einen Blogeintrag schreiben. Dann hat plötzlich die Segelflugsaison angefangen (schon 30 Flugstunden und 2.000 km), und das Blog ist hinten über gefallen. Deswegen jetzt verspätet und ganz kurz der aktuelle Stand.

Auf der positiven Seite kann man einige Schilderwechsel verzeichnen, so zum Beispiel in der Wichheimer Strasse, Deutz-Mülheimer Straße. Holger hat letzte Woche auch Kölns erste reine Fahrradstrasse gefunden (vorher: gemeinsamer Geh- und Radweg), er hat sie aber noch nicht öffentlich dokumentiert.

Auf der anderen Seite weigert sich das Strassenamt, seine aktuellen Untersuchungen offenzulegen. Es ist von einem "internen Papier" die Rede, das man nicht herausgeben möchte.

Das zeugt nicht davon, dass dort das IFG und der transparente Staat verstanden und gelebt wird. Ob wenigstens StVO §45 Satz 9 verstanden wurde und ab jetzt auch korrekt angewendet wird, muss sich am 1. Mai zeigen.

Wir sind auf jeden Fall mit weiteren IFG-Anfragen und Anträgen auf Neubescheidung in den Startlöchern. Wir hoffen, dass wir mit dem Thema kein Verwaltungsgericht belästigen müssen, denn dort ist das Thema bereits ausreichend durchgekaut.

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Aufgrund der vorhandenen Verkehrssituation
3rd March 2011

Das Kölner Amt für Strassen und Verkehrstechnik hat mir vorgestern ein paar Kopien von Radwegbenutzungspflicht-Akten von 1998 mitgegeben. Damals war gerade die allgemeine Radwegbenutzungspflicht abgeschafft worden, und alle Gemeinden wurden gezwungen, alle Radwege auf Gefahren zu untersuchen, die eine Benutzungspflicht rechtfertigen.

Die Akten sehen genauso aus, wie ich es mir vorgestellt habe: eine Begründung für die Benutzungspflicht ist in keiner vorhanden. Das ist natürlich ein Verstoß gegen StVO §45 Satz 9, und der Benutzungspflicht fehlt ihre Grundlage. Lediglich bei der Bergisch Gladbacher Strasse findet sich ein zarter Begründungsversuch:

Aufgrund der vorhandenen Verkehrssituation ist es erforderlich, die Benutzungspflicht auch an zu schmalen Stellen zu erhalten.

Das ist alles. Keine Beschreibung einer Gefahr, keine Abwägung der Rechtsgüter, keine Suche nach Alternativen. Die vorgeschriebenen Mindestbreiten wurden nicht ernst genommen, eine Verbreiterung des Radwegs wurde nicht in Betracht gezogen. 13 Jahre später sind die Radwege auf der Bergisch Gladbacher Strasse immer noch eine benutzungspflichtige Katastrophe.

Diese historische Akte ist ein Zeugnis der Ignoranz der Stadt Köln gegenüber dem seit 1.1.1998 geltenden Recht. Ich bin vorsichtig optimistisch, daß diese Ära nun vorbei ist. Wir werden sie an ihren Taten messen.

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Bericht aus dem Strassenamt
2nd March 2011

Gestern war ich mit Arne beim Amt für Strassen und Verkehrstechnik. Dort ging es um meine IFG-Anfragen bezüglich Benutzungspflicht auf Kölner Radwegen. Wir wurden sehr freundlich empfangen, und es entwickelte sich ein durchaus konstruktives Gespräch.

Unsere Argumentation war, daß die Benutzungspflicht sofort aufgehoben werden muss, wenn keine Begründung dokumentiert ist. Und herauszufinden, ob eine Begründung vorhanden ist, war Ziel meiner IFG-Anfragen. Ich habe in der Runde unverblümt gesagt, dass ich das bezweifle (niemand hat mir widersprochen). Man erwiderte, das sei nicht ganz so einfach, weil man ja dann überlegen muss, was man mit den freigewordenen Flächen tun soll. Das Argument war schnell entkräftet, denn mit der Benutzungspflicht hat das nichts zu tun. Der Fahrradweg kann erstmal Fahrradweg bleiben, es geht nur um die Benutzungspflicht. Es gab auch technische Argumente gegen eine sofortige Aufhebung (Ampelschaltungen müssen z.B. auf langsamen Fahrradverkehr auf der Fahrbahn angepasst werden).

Eine Entschilderung nach Aktenlage wurde ausgeschlossen. Das wäre zwar ein radikaler, aber korrekter Ansatz gewesen. Denn wenn eine Benutzungspflicht nicht begründet wurde, ist die Anordnung ein Fehler.

Natürlich wurde erwähnt, dass das Zusammenstellen und Heraussuchen der Anordnungen für meine IFG-Anfrage extrem viel Arbeit wäre, in der sich das Strassenamt nicht um die Radwege kümmern kann. Klar. Alles, was sich ohne formelle IFG-Anfragen erreichen lässt, ist natürlich besser. Die IFG-Anfragen waren für uns nur der Mittel zum Zweck (und dabei bisher sehr effektiv).

Wir haben exemplarisch Kopien einiger Radwegüberprüfungen von 1998 bekommen (habe ich noch nicht ausgewertet), mit dem Hinweis, dass dort keine Begründungen zu finden sind. Genau wie ich vermutet hatte. Finde ich gut, dass man gar nicht versucht hat, auszuweichen, sondern es direkt auf den Punkt bringt.

Beim Strassenamt ist die Erkenntnis angekommen, dass viele Fahrradwege nicht richtig beschildert wurden. Fehler aus der Vergangenheit (auch aus der kurzfristigen) wurden eingestanden. Das ist gut, das hat uns optimistisch gestimmt, denn das war nicht immer so. Nur wenn man Fehler erkennt, kann man eine Verbesserung herbeiführen.

Weiterer Fahrplan: das Strassenamt wird beginnen, offensichtlich falsche Fahrradwege zu prüfen, mit dem Ziel der Entschilderung, und man wird sich dann auf weitere Strassen vortasten. Das Amt wird sich in 2 Monaten wieder bei mir melden, und mir den aktuellen Status mitteilen. Den Kompromiss haben wir angenommen, und meine IFG-Anfragen habe ich dafür erstmal zurückgestellt.

Nebenthema waren falsch beschilderte Baustellen, hierzu hatte Arne viel zu sagen. Das Strassenamt ist hier offenbar genauso entsetzt über die Baufirmen wie wir, denn was die aufstellen, ist zu oft was ganz anderes als angeordnet wurde. Es fehlt das Personal, um alle Baustellen ständig zu prüfen, und man ist dankbar über Hinweise, vor allem wenn aussagekräftige Fotos dabei sind, weil sich das dann meist am Telefon lösen lässt. Einerseits ist das nicht unsere Aufgabe, andererseits komme ich gerne entgegen, wenn ich vom Amt korrekte Arbeit einfordere.

Wir waren uns einig, dass Fahrradfahrer vor Baustellen rechtzeitig und sicher auf die Fahrbahn geleitet werden müssen. Ich habe darauf hingewiesen, dass diese Einsicht noch nicht bei allen Mitarbeitern des Strassenamts angekommen ist, Beispiel Venloer Strasse. Wurde zur Kenntnis genommen.

Unsere Kritik hat die richtigen Leute erreicht, über die wichtigsten Grundlagen herrscht scheinbar Einigkeit auf beiden Seiten, es kommt ganz langsam Bewegung in die Sache. Das BVerwG-Gerichtsurteil von November als endgültige unmißverständliche Klarstellung und darauf folgend meine IFG-Anfragen haben genügend Aufmerksamkeit erregt, um einen Umdenkprozess anzustoßen. Wir geben den Strassenamt die Chance, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, und wir werden den Fortschritt beobachten und in unseren Blogs dokumentieren.

Gleichzeitig wollen wir versuchen, unsere kleine Lobby besser zu organisieren. Die zunehmende Vernetzung und Kommunikation zwischen uns in den letzten Monaten war sehr produktiv, so konnten wir Ideen austauschen und neue Ansätze verfolgen, statt an den Behörden zu verzweifeln. Das wollen wir verstärken. Willi hat gestern eine Mailingliste für uns Fahrradaktivisten angelegt, damit wir uns dezentral koordinieren können.

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Einladung zum Strassenamt
7th February 2011

Das Kölner Strassenamt hat mich zu einer Besprechung am 1.3.2011 eingeladen:

"Um eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Bearbeitung bzw. Beantwortung Ihrer Fragen zu gewährleisten, wird mein Vorzimmer in Kürze einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Ich hoffe, dass wir Sie dort umfassend informieren und gemeinsam die weitere Vorgehensweise abstimmen können."

Ebenso eingeladen sind diverse Führungskräfte aus dem Amt und der Fahrradbeauftragte der Stadt Köln. Die Zutaten für ein konstruktives Gespräch sind also vorhanden, wie es scheint.

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Spass mit dem Strassenamt (2)
25th January 2011

Beim Strassenamt komme ich per Email leider nicht weiter. Keine meiner Fragen wurde beantwortet, höchstens mal ein ausweichender Antwortversuch. Zwar wurde mir die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an drei kurzen Abschnitten mitgeteilt, aber wenn es in dem Tempo weitergeht, dauert es noch ein paar Jahrzehnte, bis die erste Strasse "befreit" ist.

Also habe ich nochmal LaTeX angeworfen, und aus Holgers Vorlage eine neue IFG-Anfrage gebastelt. Dieser Brief kommt gleich in den Briefkasten, viel Spaß beim Lesen.

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Was nicht passt, bekommt ein passendes Schild (oder auch nicht)
21st January 2011

Gestern habe ich mit einer freundlichen Dame vom Straßenamt telefoniert. Sie rief mich an, nachdem ich mich per Email über die Beschilderungsreste einer nicht mehr vorhandenen Baustelle beschwert hatte.

An der Venloer Straße kurz vor der Eisenbahnunterführung stand nämlich ein Schild "Fahrradweg Ende" und "Gehweg, Fahrrad frei". Links Parkplätze, keine Möglichkeit, zur Fahrbahn zu gelangen ohne abzusteigen, umzudrehen und zur nächsten Lücke zu schieben. 30 Meter später stand dann das Schild "getrennter Rad- und Gehweg". Dieses war verdreht, so daß es zum Geisterradeln auf dem Gehweg gezwungen hat.

Meine Beschwerde habe ich in Form einer IFG-Anfrage geschrieben. Es hat sich herausgestellt, daß meine Emails ans Straßenamt ohne diesen Passus ignoriert werden. Mit eingebetteter IFG-Anfrage geht alles ganz schnell!

Die Dame vom Straßenamt wollte mir die "umfangreiche" Erklärung telefonisch abgeben. Da gab es nämlich ein paar Tage vorher eine Baustelle für nur eine Stunde, und da habe sie diese Beschilderung angeordnet.

Aber wie soll man dort auf die Fahrbahn gelangen, und später wieder zurück auf den Fahrradweg? Man muß ja über parkende Autos steigen! Aus Sicht des Straßenamts ganz einfach: man bleibt auf dem Gehweg. Und was wenn der Fahrradfahrer keinen Gehweg befahren möchte, selbst wenn er freigegeben ist? Wenn er keine Fußgänger gefährden will? Nicht vorgesehen. Ja, so ist das.

Und warum diese bekloppte Beschilderung? Weil der verbleibende Platz mit Baustelle zu eng war, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg (benutzungspflichtig!) anzuordnen.

Die gute Nachricht ist, daß dem Straßenamt bekannt ist, daß es vorgeschriebene Mindestbreiten gibt. Die schlechte ist, daß man den Sinn dieser nicht verstanden hat. Daß das etwas mit Verkehrssicherheit zu tun hat. Daß ein Fahrradweg nicht einfach so im Nichts aufhören darf, daß man sich Gedanken machen muß, wie man den Fahrradverkehr an solchen Baustellen auf die Fahrbahn leitet.

Und warum leitet man den Fahrradverkehr nicht einfach ab der Spichernstraße auf die Fahrbahn? "Das ist doch zu umständlich!" Aber da braucht man ein Schild weniger! Wie kann das umständlicher sein? "..." (verwundertes Schweigen war durchs Telefon zu hören)

Wir haben uns darauf geeinigt, daß sie bei der nächsten Baustelle die Belange der Fahrradfahrer etwas mehr beachten wird. Also eher gesagt bei der übernächsten Baustelle. Denn die nächste ist bereits fertig geplant, die Anordnung ist schon ausgefertigt. Verstehen schon.

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Aufhebung der Benutzungspflicht
19th January 2011

Nach einigen Mails hin und her das erfreuliche Ergebnis: bei drei Fahrradwegen wird die Benutzungspflicht entfernt!

Bleibt noch abzuwarten, ob damit die gesamte Straße gemeint ist, oder nur die jeweils 100m langen Abschnitte, die geprüft werden sollten. Ich habe die Akten angefordert.

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Spass mit dem Strassenamt
21st December 2010

Wenn man als Fahrradfahrer in Köln wohnt, muss man sich zwangsläufig mit ihnen befassen: den Fahrradwegen. Fahrradwege sind gefährlich, in schlechtem Zustand, zugeparkt, von ignoranten Fußgängern bevoelkert, voll Schnee, usw. Leider sind viele Fahrradwege benutzungspflichtig. Eine Benutzungspflicht ist ein Rechtseingriff, und muß gut begründet werden. Zu unserem Glück hat die Stadt Köln dabei sehr viele Fehler gemacht.

Neues Hobby: Behörden-Hacking. Schlag sie mit ihren eigenen Waffen.

Am 18. November 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass man Fahrradwege nur dann benutzungspflichtig machen darf, wenn "eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage" vorliegt. Das ist kein überraschendes Urteil, denn das Gericht bestätigt damit nur, daß die Stadt die geltenden Vorschriften auch wirklich zu beachten muß. Klingt selbstverständlich, war es aber scheinbar nicht.

Also habe ich am 19. November an das Straßenamt und den Fahrradbeauftragten geschrieben:

Mich wuerde interessieren, bei welchen Koelner Fahrradwegen eine "qualifizierte Gefahrenlage" vorliegt, die unter Beruecksichtigung dieses Grundsatzurteils eine Anordnung der Benutzungspflicht rechtfertigt.

Gleichzeitig habe ich in der Email der Benutzungspflicht vor meiner Haustür widersprochen (Deutz-Mülheimer Straße, Höchstgeschwindigkeit 30 km/h).

Antwort: keine (trotz automatischer Empfangsbestätigung).

Am 29. November habe ich nachgelegt, und dem Straßenamt eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz geschickt (danke an Holger für die Vorlage). Sowas muß innerhalb von 30 Tagen beantwortet werden, sonst droht dem Amt eine Untätigkeitsklage. Die Antwort kam am 15. Dezember. Essenz: oops, wir machen gar keine Verkehrsschau, aber muessen wir auch gar nicht.

Das ist für mich genau das richtige Ergebnis: ohne Verkehrsschau keine Feststellung einer "qualifizierten Gefahrenlage", und ohne Gefahrenlage keine Benutzungspflicht. Meine Email an den Zuständigen:

[...] Ich bestreite die Existenz einer "qualifizierten Gefahrenlage", denn hier gilt eine Hoechstgeschwindigkeit von 30 km/h. Vielleicht liege ich auch falsch, und Sie haben wirklich eine "auf besondere oertliche Verhaeltnisse zurueckgehende qualifizierte Gefahrenlage" dokumentiert. Dann wuerde ich diese Akte gerne einsehen. Anderenfalls fordere ich Sie auf, das Zeichen 241 unverzueglich zu entfernen.

Eine Woche später kam die Antwort:

Es wird derzeit in Zusammenarbeit mit der Polizei Köln geprüft, ob die Benutzungspflicht aufgehoben werden kann.

Das sieht erstmal wie ein kleiner Etappensieg aus. Meine Befürchtung ist aber, daß von Seiten des Amts eben keine Einsicht vorhanden ist, und man jetzt versucht, die Sache zu verschleppen.

Das Amt hat sich geschickt drumherum gewunden, mir Einsicht in die ursprüngliche Begründung für die Benutzungspflicht zu gewähren. Ich vermute, daß es nie eine Begründung gab, sondern die blauen Schilder aus purer Gewohnheit angebracht hat, in dem Glauben, allen Fahrradfahrern damit geholfen zu haben. Ob ich das wohl mal per IFG-Anfrage herausfinden soll?

Tags: fahrrad, strassenamt.

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