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Es geht weiter mit meiner Strafanzeige wegen Nötigung (5 Monate her): gestern war ich eingeladen, bei der Polizei meine Zeugenaussage abzugeben. Das war eine sehr bizarre Begegnung, ich versuche mal zusammenzufassen, woran ich mich noch erinnere.
Die Frau Polizeioberkommissarin empfing mich freundlich. Sie sagte, es habe alles so lange gedauert, weil die Anzeige erst bei der Bußgeldstelle war, und ein paar mal hin und her. Ich sagte: Ja, von denen habe ich einen abenteuerlichen Brief bekommen. Staunen: Warum? Ich erzählte ihr die Geschichte von dem angeblich vorhandenen Fahrradweg, von einer Strafanzeige die keine Ordnungswidrigkeit ist. "Oh, da ist kein Fahrradweg?"
Sie las mir nun die Aussage der beschuldigten Autofahrerin vor. Die Autofahrerin habe mich erst im letzten Moment gesehen, weil ich angeblich keine Beleuchtung am Fahrrad hatte, und dunkel gekleidet war. Es war dunkel, die Sicht war schlecht. Als sie mich gesehen hat, konnte sie nur sehr hastig ausweichen. Einen zweiten Überholvorgang habe es nicht gegeben.
Ich schmunzelte: "Nur einmal überholt? Na, das ist aber ganz einfach zu widerlegen, meine Videoaufnahme sagt da nämlich etwas anderes." Desweiteren erklärte ich, mein Fahrrad habe sehr wohl eine nach StVZO zugelassene Beleuchtungseinrichtung, die aber zu dem Zeitpunkt nicht nötig war, denn es war bereits hell (Vorfall um 8:55 Uhr, Sonnenaufgang war 8:07 Uhr), und die Sicht war gut.
Ich fing an, meine Aussage zu diktieren. Nach ein paar Minuten meinte sie: "Sie glauben wohl, immer die bösen Autofahrer sind schuld?" - Ich: "nein, das sind Einzelfälle, aber wenn man von 1000 Autos überholt wird, ist immer so einer dabei. Können wir uns jetzt bitte auf diesen einen Fall konzentrieren?" Von da an war die Atmosphäre etwas frostiger, aber das macht nix, die soll einfach nur ihren Job machen, und das ist meine Aussage eintippen. Den Rest erledigt der Staatsanwalt und der Richter.
Weitere interessante Zitate, an die ich mich erinnere:
"... und dann gibt es diese Rennradfahrer, die meinen, sie müssten zu dritt nebeneinander fahren!" - ich: "Wieso, das ist doch gar nicht verboten. Oder wo steht das? Es ist nur verboten, wenn man damit jemanden behindert, aber die Behinderung ist meist nicht gegeben, weil die Fahrbahn eh zu schmal ist, um ohne Benutzung der Gegenfahrbahn zu überholen." Sie war nicht in der Lage, mir den StVO-Paragraphen zu nennen, der nebeneinander Fahren verbietet. Solche dumpfe Polemik sollte sich die Polizei nicht erlauben, finde ich.
"Ich versuche mich ja auch immer an die Regeln zu halten, ich versuche zum Beispiel nicht über Rot zu fahren!" - aha, gut so.
"Na, Sie nehmen sich da ja Rechte raus!" - ich: "Wie bitte? Rechte rausnehmen? Das sind Rechte, die mir laut StVO zustehen, die nehme ich mir nicht raus, die nutze ich!" (Ein gefährliches Verständnis vom Rechtsstaat hat die Dame...)
Der Knaller war folgender Dialog:
Ich: ".. und dann bin ich nach StVO §5 an den stehenden Autos
vorbeigefahren ..."
sie: "Sowas dulden wir nur!"
ich: "Hä? Dulden? Wie können Sie etwas dulden, das laut StVO
erlaubt ist?"
sie:
"Jaaa das gilt ja gar nicht für Autos an der Ampel, das gilt nur für
Stau und so! Bei Motorradfahrern ahnden wir das, bei Fahrrädern
dulden wir das noch"
"Hä?".
Ich packe mein Handy aus, schlage in der StVO nach, lese die
Formulierung vor: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen
Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten
Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer
Vorsicht rechts überholen."
Ich frage, ob Fahrzeuge an einer roten Ampel "warten" oder nicht,
sie beantwortet die Frage nicht, versucht auszuweichen und
abzulenken: "Najaaa, nur wenn ausreichend Platz vorhanden ist!"
ich: "Wer entscheidet wenn, ob ausreichend Platz vorhanden ist?"
sie: ... stammel ...
ich: "Gut, also laut StVO darf ein Fahrradfahrer und ein Mofafahrer
das, aber Motorräder eben nicht. Wenn Sie die ahnden, ist das
korrekt. Aber Fahrräder werden nicht geduldet, die dürfen das. Das
können Sie also gar nicht entscheiden."
sie: "Aber wenn jetzt ein Auto die Tür aufmacht, wer ist dann schuld?"
ich: "Das ist doch ganz einfach: laut StVO darf ein Fahrrad rechts
vorbeifahren, also muss jeder Autofahrer damit rechnen, dass ein
Fahrrad rechts vorbeifährt. So stehts in der Verordnung. Folglich
liegt die Sorgfaltspflicht beim Autofahrer."
sie: "Aha ..."
Zum Schluss erzählte mir die Polizeioberkommissarin noch, dass sie früher im Verkehr auf Streife war. Also eigentlich müsste sie sich ja auskennen.